Schon wieder ist ein Tag vorbei, in einer Stunde beginnt Tag vierzehn. Am 02.01.2018 zwischen 14 und 16 Uhr wurde meine kleine Enkelin widerrechtlich in Obhut genommen. Selbst wenn der Vorwurf der Kindeswohlgefährdung stimmen würde, wäre die Maßnahme so wie sie durchgeführt wurde Rechtswidrig.
Schon mehrfach haben die Verfassungsgericht genau aus diesem Grund die Inobhutnahmen widerrufen, weil das Jugendamt und auch die Familiengerichte sich nicht an die Vorgaben halten. So wie bei uns.
Am 19.12. Wurde das Jugendamt von der Klinik über den Verdacht der Kindesmisshandlung informiert. Gegen 16 Uhr erschienen eine Frau und ein Mann vom Amt in der Klinik, ließen sich von der Öberärztin berichten und schickten diese dann aus dem Zimmer.
Darauf wurden die Eltern genötigt einen Zettel zu unterschreiben, womit sie zustimmten das ihre kleine Tochter in diesem Krankenhaus weiter behandelt wird und sie nicht mehr auf eine Verlegung bestehen. Unter dem Druck sonst sehen sie ihre Tochter nicht wieder, haben sie unterschrieben.
Aus den Dokumentationen geht zudem hervor, daß am 22.12 die Anweisung an die Klinik erging, das Kind unter keinen Umständen an die Eltern heraus zu geben.
Dieses Datum 22.12.2017 sollte man sich gut merken.
11 Tage lang durften die Eltern ihre Tochter nur mit bewilligte Begleitung und zu genehmigten Zeiten besuchen, bevor sie dann am Nachmittag des 02.01. Vom Pflegepersonal erfahren mussten, das ihr Kind entlassen und in Obhut ist.
Am dritten Januar ging ein Antrag ans Familiengericht um die Inobhutnahme genehmigt zu bekommen. Auf die Ungereimtheiten in diesem Antrag möchte ich jetzt nicht mehr näher eingehen, darüber habe ich den vorigen Artikeln ja ausreichend berichtet.
Ihr habt euch die Daten gemerkt? 22.12, 02.01 und 03.01? Am 04.01. Erging dann der Beschluss zur Inobhutnahme, der die Eltern am 07.01. Erreichte.
Das korrekte Verfahren wäre gewesen.
1. Feststellung der Kindeswohlgefährdung, rechtliche Absicherung durch die Rechtsmedizin.
2. Gefährden Ansprache, mit dem Ziel gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zu erarbeiten. Das ein solches Gespräch statt gefunden hat muss gegengezeichnet werden. Es hat nie stattgefunden.
3. Prüfen ob es andere Möglichkeiten gibt ob die Inobhutnahme verhindert werden kann, zum Beispiel die gemeinsame Unterbringung der Familie in einem Vater-Mutter-Kind-Heim. Oder das Kind bei Großeltern, oder Verwandten unterzubringen, was laut Gesetz einer Fremdunterbringung immer vorzuziehen ist.
3. Antrag an das Familiengericht und abwarten des Beschlusses. Auch das ist hier nicht geschehen.
Und hier kommen jetzt die Daten ins Spiel die ihr euch merken solltet.
Schon am 22.12.2017 stand für das Jugendamt fest das sie dieses Kind haben wollten, und hätten somit ausreichend Zeit gehabt den rechtlich korrekten Weg zu gehen und zum Zeitpunkt der Inobhutnahme auch einen Beschluss zu haben. Doch sie blieben 13 Tage untätig um dann das Kind einfach zu entführen. Und sich erst im Nachhinein die Genehmigung zu holen.
Dies ist von allen Verfassungsgericht en immer wieder angemahnt und festgeschrieben worden, das diese Vorgehensweise nur in Ausnahmefällen und bei akuter Lebensgefahr für das Kind erlaubt ist.
Wir gehen hier also von vorsätzliche Kindesentführung aus.
Der qualifizierte Beschluss zur Inobhutnahme fehlt bis heute, denn dieser hätte unter Hinzufügung der Kindeswohlgefährdung meldung erfolgen müssen, auch wurde der Beschluss nicht unterschrieben und eine Rechtsbehelfbelehrung fehlte ebenfalls.
Alle diese Fakten erfüllen den Tatbestand der unrechtmässigen Inobhutnahme.
Die Widersprüche sind alle eingereicht, und eigentlich setzt der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt diesen außer Kraft und das Kind muss unverzüglich freigegeben werden. Trotzdem ist das Bettchen und die Arme der Eltern und Großeltern noch immer leer.
So beginnt auch der 14te Tag mit Angst, Sorgen und Warten. So langsam gehen die Kräfte aus, die Wut auf dieses Ausgelieferten steigt mit jedem Tag. Die Tränen sind alle geweint, und es schmerzt mit jedem Tag der vergeht mehr.
Was passiert wenn das Gericht am Donnerstag das Kind nicht freigibt mag ich mir gar nicht ausmalen.